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Essen & Trinken am Arbeitsplatz: Rechte & Pflichten

Schnelle Stulle zwischen zwei Calls? Joghurt am Schreibtisch? Oder Mittagessen direkt vorm Bildschirm? Essen & Trinken am Arbeitsplatz gehört zum Alltag – sorgt aber auch immer wieder für Diskussionen. Denn zwischen Arbeitsschutz, Hygienevorschriften und betrieblicher Ordnung gibt’s einiges zu beachten. Was darf der Arbeitgeber untersagen? Wann wird die Kaffeepause zur echten Pause? Und ab wie viel Grad muss Wasser bereitgestellt werden?

Wir klären, was rechtlich gilt – und wie sich gesunde Versorgung, Sauberkeit und Rücksicht im Büroalltag unter einen Hut bringen lassen.

Vollkornbrötchen und Trauben auf Teller vor Computertastatur am Schreibtisch

Was sagt das Gesetz zu Essen & Trinken am Arbeitsplatz?

Ob Mittagssnack im Büro oder Kaffee im Lager – erlaubt ist grundsätzlich, was nicht gegen geltende Vorschriften verstößt. Entscheidend sind dabei vor allem zwei Regelwerke:

Frau isst Pasta am Schreibtisch zwischen Laptop, Unterlagen und Milchglas.
Essen am Arbeitsplatz – Alltag für viele. Aber was ist erlaubt, was nicht?

Kurz gesagt: Es gibt kein generelles gesetzliches Verbot, aber auch keinen Anspruch darauf, überall essen oder trinken zu dürfen. Der Arbeitgeber muss abwägen – und darf im Rahmen seiner Fürsorgepflicht Regeln festlegen.

Arbeitsplatz ist nicht gleich Arbeitsplatz – Unterschiede bei den Regeln

Ob das Essen oder Trinken erlaubt ist, hängt auch vom Arbeitsumfeld ab:

Arbeitsplatztyp Trinken erlaubt? Essen erlaubt? Hinweise
Büro ✅ meist ja ✅ meist ja Hygiene & Ordnung beachten
Produktion/ Werkhalle ⭕ teils erlaubt ❌ meist nicht Gefahr durch Maschinen, Hygienevorschriften
Baustelle/ Außendienst ✅ ja ✅ ja Pausenbereiche benutzen
Labor/ Medizinbereich ❌ nein ❌ nein Strenge Hygiene- & Sicherheitsvorschriften
Empfang/ Kundenkontakt ⭕ eingeschränkt ⭕ eingeschränkt Diskretion & Sauberkeit wahren

Nicht erlaubt sind pauschale Verbote ohne konkrete Begründung.

Zählt Essen am Arbeitsplatz als Pause?

Der Snack nebenbei, der Lunch vorm Bildschirm, ein Kaffee zwischen zwei Mails – so sieht der Büroalltag oft aus. Doch rein arbeitsrechtlich gilt: Wer währenddessen weiterarbeitet, macht keine Pause. Das Arbeitszeitgesetz ist da klar: Eine Pause ist nur dann eine echte Pause, wenn Sie die Arbeit vollständig unterbrechen und sich erholen können.

Kollegen essen gemeinsam in der Pause am Tisch
Pause statt Power-Snack: Wer das Essen zur Erholung nutzt, ist laut Gesetz auf der sicheren Seite.

Kurz erklärt – was zählt als Pause?

  • Snacks & Getränke während der Arbeit  
    • keine Pause im Sinne des § 4 Arbeitszeitgesetz
  • Mittagessen mit Unterbrechung der Arbeit
    •  zählt als gesetzlich vorgeschriebene Pause
  • Essen holen während der Arbeitszeit:  
    • nur Pause, wenn die Arbeitszeit offiziell unterbrochen wird
  • Pausenpflicht laut ArbZG:  
    • Nach 6 Stunden Arbeit sind mindestens 30 Minuten Pause Pflicht  
    •  Bei über 9 Stunden Arbeitszeit sind es sogar 45 Minuten

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Hygienevorschriften: Wer ist wofür verantwortlich?

Essen und Trinken am Arbeitsplatz ist nicht nur eine Frage des Geschmacks – sondern auch der Hygiene. Besonders dort, wo viele Menschen gemeinsam essen, kochen oder sich Pausenräume teilen, kommt es auf klare Zuständigkeiten an.

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Trinken bei Hitze: Ab wann muss der Arbeitgeber Wasser bereitstellen?

Gerade im Sommer stellt sich die Frage: Muss mein Arbeitgeber Trinkwasser zur Verfügung stellen?

Ja – unter bestimmten Bedingungen!

Laut Arbeitsstättenregel ASR A4.1 gilt:

  • Ab 26 °C Raumtemperatur: Arbeitgeber sollen Getränke anbieten.
  • Ab 30 °C Raumtemperatur: Arbeitgeber müssen aktiv Maßnahmen treffen (z. B. Getränkeversorgung, flexible Pausenzeiten). 
  • Ab 35 °C Raumtemperatur: Arbeit in Innenräumen ist nicht mehr zulässig, wenn keine Gegenmaßnahmen getroffen werden.

Die Getränke müssen:

  • alkoholfrei, temperaturangepasst und hygienisch einwandfrei sein
  • idealerweise Wasser oder ungesüßte Getränke (keine Pflicht für Kaffee oder Softdrinks)
Frau trinkt aus einem Glas Wasser vor einem Laptop im Büro

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